Isolierung (Medizin)

Ehemalige Isolierstation aus dem Jahr 1910 des Marinelazarettes Flensburg-Mürwik (Foto 2014)
Ehemalige Isolierbaracke in Oldenburg i.O. von 1915

Bei einer Isolierung (in der Schweiz synonym auch: Absonderung)[1] wird in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen versucht, mittels räumlicher Trennung und bestimmter Verhaltensvorschriften einer Übertragung von Krankheitserregern an außenstehende Personen vorzubeugen. Damit sollen entweder abwehrgeschwächte Patienten vor Krankheitserregern (Umkehrisolierung) oder andere Personen und die Umgebung vor einem Patienten mit einer ansteckenden Krankheit geschützt werden. Die Patienten sind dabei in der Regel in Isolierzimmern untergebracht; einige Krankenhäuser halten komplette Isolier-/Isolationsstationen vor. Daneben gibt es für hochgradig infektiöse Kranke Sonderisolierstationen in speziellen Behandlungszentren.

Stationäre Einrichtungen verfügen über hausinterne Hygienepläne, in denen spezielle Regelungen zur Isolierung festgelegt sind, die sich an den Vorgaben des Infektionsschutzgesetzes orientieren.

In Deutschland und Österreich ist Absonderung der Oberbegriff für Isolierung und Quarantäne.[2]

  1. Art. 35 EpG (Schweiz)
  2. BT-Drs. 19/18967, S. 59 (zu Nummer 18) und § 30 IfSG (Deutschland); § 7 EpiG (Österreich)

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